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Anliegerbeteiligungsverfahren im Vorfeld beitragspflichtiger Straßen- und Kanalbaumaßnahmen

Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.12.2020 einstimmig das vorläufige Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamminkeln beschlossen (Drucksache Nr. 2020/0187), um die vom Landesgesetzgeber geforderte Grundlage zur Beantragung von Fördermittel für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen zu schaffen.

Der von der FWI in der vorlaufenden Beratung des Bauausschusses am 09.12.2020 gestellte Änderungsantrag zur bürgerfreundlichen Ausgestaltung des Straßen- und Wegekonzepts und der damit zusammenhängenden Beteiligungsverfahren wurden in der Sitzung zurückgezogen, um die Beschlussfassung über das Straßen- und Wegekonzept nicht zu verzögern und damit die Zuwendungsvoraussetzungen zu sichern.


Die FWI-Fraktion ist der Überzeugung, dass die im Beschlussvorschlag aufgeführten geringfügigen Änderungen der Rahmenbedingungen große Auswirkungen auf Transparenz und gelebte Bürgerbeteiligung haben werden. Das ist insbesondere deswegen wichtig, da die Straßenbaubeiträge in NRW immer noch nicht abgeschafft worden sind und die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch diese trotz des Fördermittelprogramms immer weiter zunehmen werden.


Daher haben wir gebeten folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:


1. Die Stadt informiert zukünftig die betroffenen Eigentümer mindestens einen Monat vor einer Anliegerversammlung schriftlich sowohl über Zeit und Ort derselben als auch über den Umfang und die geplanten Kosten einer beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme.


2. Auch geringfügige, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen werden zukünftig bei der Ergänzung/Veränderung mit in das Konzept aufgenommen. Hier muss ebenfalls eine Anliegerversammlung stattfinden.


3. Im Straßen- und Wegekonzept werden zukünftig bei der Ergänzung/Veränderung beitragspflichtige Kanalerneuerungen/ Kanalsanierungen (Oberflächenentwässerung der Straße) mit in das Konzept aufgenommen.



Antrag Änderung Bürgerbeteiligung Straße
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