top of page
Suche

Informationen zum FWI-Antrag auf Änderung der Kalkulation der Abfallgebühren

Informationen zum FWI-Antrag auf Änderung der Kalkulation der Abfallgebühren

(Haupt- und Finanzausschuss am 17.12.2020) Es geht noch nicht um die Abschaffung des Wiegesystems.


Das Umlageverfahren der Verwaltung bei der Behältergebühr/Grundgebühr (pro Behälter) ist ungerecht und entspricht nicht dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

Dies wird deutlich am Beispiel der Kosten für die Sperrgutabfuhr:

Es ist unwahrscheinlich, dass 3 Personen eines Haushaltes, die ein 120l-Gefäß nutzen, die Sperrgutabfuhr genauso oft nutzen wie 36 Personen aus 12 Haushalten mit einem 1100 l-Gefäß. Das Ergebnis einer wahrscheinlicheren und gerechteren Verteilung der Kosten, wird deutlich, wenn man die fix zu zahlende Behältergebühr auf die Personen herunterbricht

(je größer das Gefäß, desto mehr Personen nutzen dies):


Vorschlag der Verwaltung:

Gebühr Personen Gebühr/Pers.

120 l- Gefäß 107,86 € 3 = 35,95 €

240 l- Gefäß 131,38 € 7 = 18,77 €

1100 l-Gefäß 301,90 € 36 = 8,39 €

 

Vorschlag der FWI: (Umlage nach Behältervolumen)

Gebühr Personen Gebühr/Pers.

120 l- Gefäß 88,89 € 3 = 29,63 €

240 l- Gefäß 177,78 € 7 = 25,40 €

1100 l-Gefäß 816,78 € 36 = 22,69 €


Es wird deutlich, dass der FWI-Vorschlag erstmals seit Jahren zu einer gerechteren Behältergebühr führen würde.

Die Kritik, dass der FWI-Vorschlag die Mieter in Mehrfamilienhäusern durch die Erhöhung der Gebühren treffen würde, zielt ins Leere. Vielmehr ist es so, dass von den 8.100 Stück 120l-Gefäßen eine Vielzahl ebenfalls in Mehrfamilienhäusern (2 - 8 Familienhäusern) steht, weil dort eine verursachergerechte Verteilung der Gebühren gewünscht werden.

Diese Mieter würden zukünftig entlastet.

Laut Mitteilung der Verwaltung gibt es ca. 670 Grundstücke mit 2 und mehr 120 l-Gefäßen.

Von den 120 Stück 1100 l-Gefäßen steht knapp die Hälfte in städtischen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten und an Friedhöfen etc.). Ebenso dürften viele Gefäße auch bei Gewerbebetrieben stehen. In Großwohnanlagen verbleibt daher lediglich eine Zahl im niedrigen 2-stelligen Bereich.


Das ein Umlagemaßstab nach Volumen die richtige Wahl ist, zeigt die Verwaltung selbst am Beispiel der neuen Gebühr für die blauen Tonnen.



Die neue Gebühr für die blauen Tonnen soll ab dem nächsten Jahr 4,89 Euro für ein

240 l-Gefäß und 22,42 € für ein 1100 l- Gefäß betragen. Das entspricht genau dem Verhältnis des Volumens.

Commentaires


Les commentaires ont été désactivés.
bottom of page