Gebührenvergleich zur Müllentsorgung – wichtige Unterschiede bleiben bei der USD unberücksichtigt!
Wer die Abfallgebühren verschiedener Kommunen miteinander vergleicht, muss auch die angebotenen Leistungen, die Behältergrößen und die unterschiedlichen Gebührenmodelle berücksichtigen. Andernfalls entsteht schnell ein verzerrtes Bild.
In der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Abfallentsorgung in Hamminkeln hat die USD einen Gebührenvergleich für einen Vierpersonenhaushalt veröffentlicht. Grundlage ist eine überörtliche Auswertung des Bundes der Steuerzahler NRW.
Solche Vergleiche können eine erste Orientierung bieten. Sie berücksichtigen jedoch nicht zwangsläufig alle örtlichen Besonderheiten. Denn entscheidend ist nicht allein, wie viel eine bestimmte Mülltonne kostet, sondern auch, welche Behältergrößen überhaupt zur Verfügung stehen, welche Leistungen enthalten sind und wie die Gebühren berechnet werden.
Ein Blick in unsere Nachbargemeinde Schermbeck zeigt, warum diese Unterschiede für einen fairen Vergleich entscheidend sind.
1. Unterschiedliche Behältergrößen – unterschiedliche Gebühren
In Hamminkeln wird der Restmüll nach Gewicht abgerechnet. Die kleinste regulär angebotene Restmülltonne fasst 120 Liter.
Für 2026 beträgt die Jahresgebühr 114,81 €. Darin sind 48 Kilogramm Restmüll enthalten. Für jedes weitere Kilogramm fallen 0,46 € an.
In Schermbeck gibt es dagegen ein Volumensystem mit deutlich kleineren Behältern. Die Gebühr richtet sich nach der Größe der Restmülltonne, nicht nach dem Gewicht des eingefüllten Abfalls.
Restmüllgebühren Schermbeck 2026 bei 14-täglicher Leerung:
Behältergröße | Jahresgebühr |
40 Liter | 72 € |
60 Liter | 108 € |
80 Liter | 144 € |
120 Liter | 216 € |
240 Liter | 432 € |
Dabei gilt in Schermbeck ein Mindestvolumen von fünf Litern pro Person und Woche.
Ein Dreipersonenhaushalt benötigt damit rechnerisch mindestens 30 Liter bei 14-täglicher Leerung. Sofern die tatsächlich anfallende Müllmenge es zulässt, reicht eine 40-Liter-Tonne aus. In Hamminkeln muss dagegen mindestens eine 120-Liter-Tonne genutzt werden.
Besonders interessant ist die tatsächliche Behälterverteilung in Schermbeck:
Laut Gebührenkalkulation 2026 sind rund 70 % der Restmüllgefäße 40, 60 oder 80 Liter groß. Lediglich rund 19 % entfallen auf die 120-Liter-Größe.
Kleine Behälter sind dort also keineswegs die Ausnahme, sondern werden von einem großen Teil der Haushalte genutzt.
Das zeigt, warum es problematisch ist, bei einem Gebührenvergleich pauschal von einer bestimmten Behältergröße auszugehen.
Ein Haushalt mit wenig Restmüll kann in einem Volumensystem möglicherweise eine kleinere und günstigere Tonne wählen. Ein anderer Haushalt mit höherem Abfallaufkommen benötigt dagegen mehr Volumen und bezahlt entsprechend mehr.
Die tatsächliche Gebührenbelastung hängt somit wesentlich von der Ausgestaltung des jeweiligen Systems ab.
2. Bioabfall – unterschiedliche Leistungen werden nicht ausreichend berücksichtigt
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht bei der Bioabfallentsorgung.
In Hamminkeln gibt es derzeit keine reguläre Biotonne zur Abholung am Grundstück. Bürgerinnen und Bürger müssen geeignete Bioabfälle selbst zu den vorgesehenen Sammelstellen bringen oder, soweit möglich, eigenkompostieren.
In Schermbeck können Haushalte dagegen freiwillig eine Biotonne nutzen, die direkt am Grundstück geleert wird.
Eine 120-Liter-Biotonne kostet dort 2026 lediglich 60 € im Jahr.
Allerdings gehört zur vollständigen Betrachtung auch die Finanzierung: In Schermbeck wird ein Teil der Bioabfallentsorgung über die Restmüllgebühren mitfinanziert. Für 2026 sind dafür rund 74.500 € eingeplant.
Die Gebühr von 60 € deckt also nicht sämtliche Kosten dieser Leistung.
Genau das verdeutlicht unser Argument: Ein Gebührenvergleich muss nicht nur die Beträge betrachten, sondern auch die Leistungen und deren Finanzierung.
Gerade für Haushalte ohne eigene Kompostierungsmöglichkeit oder für mobilitätseingeschränkte Menschen kann die Abholung von Bioabfällen direkt am Grundstück einen erheblichen Servicevorteil bieten.
3. Welche Bedeutung hat die tatsächliche Behältergröße?
Das Hamminkelner Wiegesystem setzt einen finanziellen Anreiz, möglichst wenig Restmüll zu produzieren. Dieser Vorteil sollte in der Diskussion nicht übersehen werden.
Allerdings stellt sich die Frage, ob für Haushalte mit dauerhaft geringem Restmüllaufkommen zwingend ein 120-Liter-Behälter erforderlich ist.
Auch in einem Volumensystem kann Müllvermeidung finanziell belohnt werden: Wer seinen Abfall konsequent trennt und wenig Restmüll produziert, kann unter entsprechenden Voraussetzungen eine kleinere Tonne nutzen und dadurch Gebühren sparen.
Schermbeck zeigt, dass solche kleineren Behälter in der Praxis eine erhebliche Rolle spielen.
Ob und in welchem Umfang sich daraus auch für Hamminkeln Einsparmöglichkeiten ergeben würden, müsste im Rahmen eines konkreten Gebührenmodells untersucht werden.
4. Wird ein Systemwechsel teurer oder günstiger?
In der politischen Diskussion wird immer wieder die Befürchtung geäußert, dass die Abschaffung des Wiegesystems zwangsläufig zu höheren Gebühren führen würde.
Eine solche Aussage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zuverlässig beziffern.
Die zukünftigen Kosten hängen von zahlreichen Faktoren ab:
den Preisen der Entsorgungsunternehmen bei der anstehenden Ausschreibung,
der Anzahl und Größe der benötigten Müllbehälter,
der Häufigkeit der Leerungen,
den tatsächlich anfallenden Restmüllmengen,
den Kosten der Wiegetechnik und ihrer Verwaltung,
den angebotenen Entsorgungsleistungen und
der Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Gebührenbestandteile.
Hinzu kommt, dass die derzeitigen Gebühren anderer Kommunen nicht zwangsläufig deren vollständige laufende Kosten widerspiegeln. Schermbeck nutzt beispielsweise 2026 Gebührenrücklagen, um die Restmüllgebühren stabil zu halten.
Auch deshalb lassen sich die dortigen Gebühren nicht einfach auf Hamminkeln übertragen.
Ein Systemwechsel kann die Kostenstruktur verändern. Ob die Gesamtkosten dadurch steigen oder sinken, lässt sich erst anhand konkreter Modellrechnungen und belastbarer Ausschreibungsergebnisse beurteilen.
Gleichzeitig kann sich die Gebührenbelastung zwischen einzelnen Haushalten verschieben. Ein Modell muss deshalb nicht nur wirtschaftlich, sondern auch hinsichtlich seiner Verteilungswirkungen bewertet werden.
5. Was bedeutet das für die Diskussion in Hamminkeln?
Der von der USD veröffentlichte Vergleich ist nicht zwangsläufig rechnerisch falsch. Er bildet aber wichtige Unterschiede zwischen den kommunalen Abfallsystemen nicht ausreichend ab.
Insbesondere die kleineren Behältergrößen, die unterschiedlichen Mindestvolumina und die Leistungen bei der Bioabfallentsorgung können das Ergebnis eines Vergleichs wesentlich verändern.
Wer sich ausschließlich auf ausgewählte Jahresgebühren konzentriert, lässt wesentliche Fragen unbeantwortet.
Dabei sollte es nicht darum gehen, ein bestehendes System um jeden Preis zu verteidigen oder einen Wechsel als grundsätzlich vorteilhaft darzustellen.
Entscheidend sollte sein, welches Abfallsystem für Hamminkeln langfristig wirtschaftlich, bürgerfreundlich, ökologisch sinnvoll und möglichst gerecht ausgestaltet werden kann.
Unser Fazit
Ein fairer Gebührenvergleich braucht mehr als eine Tabelle mit Jahresbeträgen.
Die unterschiedlichen Behältergrößen, Mindestvolumina, Entsorgungsleistungen und Finanzierungsmodelle müssen berücksichtigt werden, wenn Bürgerinnen und Bürger sich ein realistisches Bild machen sollen.
Schermbeck zeigt, dass ein Volumensystem durchaus Anreize zur Müllvermeidung bieten kann und gleichzeitig eine freiwillige Biotonne ermöglicht.
Das bedeutet nicht, dass Hamminkeln dieses Modell unverändert übernehmen sollte oder damit automatisch Gebühren sparen würde.
Es bedeutet aber, dass Alternativen zum bisherigen Wiegesystem eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung verdienen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen vollständigen, nachvollziehbaren und transparenten Vergleich.
Deshalb sollten vor einer endgültigen Entscheidung unterschiedliche Modelle konkret durchgerechnet und hinsichtlich Kosten, Leistungen und Gebührenverteilung miteinander verglichen werden.
Nicht das bisherige System sollte der Maßstab für die Zukunft sein, sondern die Frage, welches System die Anforderungen unserer Stadt am besten erfüllt.
Quellen und Datengrundlage: Gebührenkalkulation Hamminkeln 2026; Gebührenkalkulation Schermbeck 2026, Vorlage 00176/2025; Abfallentsorgungssatzung Schermbeck; veröffentlichter USD-Gebührenvergleich 2026.
Die Schermbecker Behälteranteile beziehen sich auf die kalkulierten Gefäßzahlen für 2026.





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