Kapitel 3: Der völlig misslungene Gebührenvergleich der Verwaltung
In der Vorlage zur Bauausschusssitzung am 06.05.2021 erstellte die Verwaltung einen Gebührenvergleich mit den Nachbarstädten Wesel und Schermbeck. Merkwürdigerweise anhand der Gebühren 2019 und nicht 2021.
Verglichen wurde ein 3-Personenhaushalt. In den Nachbarstädten kamen dabei die Kosten für Restmüll und Biotonne (dort gibt es letztere) und in Hamminkeln für Restmüll und Eigentransport der Bioabfälle zur Güterstraße zum Tragen.
Es ist schon sehr fragwürdig, Gebühren miteinander zu vergleichen, wenn die dahinterstehende Leistung bzgl. der Bioabfallentsorgung so verschieden ist.
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man die Bioabfälle selbst transportieren muss oder am Grundstück abgeholt bekommt.
Es werden jeweils 120 l- Restmüllgefäße mit 14-tägl. Leerung verglichen. Klingt auf den ersten Blick logisch und fair. Aber leider nur auf den ersten Blick. In Hamminkeln ist das 120 l-Gefäße das kleinste Gefäß. Ein kleineres wird nicht angeboten, obwohl viele ihr Gefäß gar nicht voll bekommen und mit einem kleineren auskommen würden.
In den Nachbarstädten ist das anders. Dort gibt es noch 80 l-, 60 l- und in Schermbeck sogar ein 40 l – Gefäß. Die in den dortigen Satzungen festgelegten Mindestvolumen, die man pro Person nehmen muss, lassen es insbesondere in Verbindung mit der Nutzung einer Biotonne zu, dass 3 Personen dort ein 60 l- oder 80 l- Gefäß, in Schermbeck sogar ein 40 l- Gefäß nutzen können. Und davon machen viele in den Nachbarstädten Gebrauch. Wenn man dort recherchiert erfährt man, dass 3-Personen mit Biotonne in den seltensten Fällen ein 120 l-Restmüllgefäß nutzen. In Wesel ist eher das 80 l und in Schermbeck das 60 l- Gefäß der Standard. Also ist ein Vergleich der 120 l Gefäße nicht korrekt, wenn man vergleichen will, was 3 Personen mit Biotonne an Gebühren bezahlen.
Leider sind noch weitere Fehler im Gebührenvergleich. In Wesel wird ein120 l - Bioabfallgefäß berechnet. Da aber 80 % aller Gefäße in Wesel 80 l- Biotonnen sind, müssten korrekterweise die Gebühren hierfür angesetzt werden.
Dass für Wesel auch noch die Gebühr für eine 2. Sperrgutabholung pro Jahr eingerechnet wird, macht den Vergleich erst recht zu Farce. In Wesel kommen pro Jahr lediglich 40 – 50 Fälle zusammen. Dann kann man nicht so tun, als ob dies der Standard ist und die Gebühren für alle 3 – Personenhaushalte einrechnen.
Auf der Basis des Jahres 2021 sieht der Vergleich nach unseren Recherchen wie folgt aus:
Hier wird deutlich, dass in den Nachbarstädten ein 3 – Personenhaushalt weniger zahlt als in Hamminkeln.
Hinzu kommt, dass die die dahinterstehende Leistung in den Nachbarstädten besser ist. Dort werden die Bioabfälle am Grundstück abgeholt, während man in Hamminkeln zur Annahmestelle an der Güterstraße fahren muss. Das sind unzählige PKW-Fahrten, die Zeit und Geld kosten und die Umwelt belasten.
Es stellt sich doch die berechtigte Frage, warum die Gebühren in Hamminkeln so hoch sind, obwohl man für geringe Abfallmengen weniger Gebühren an den Kreis Wesel zahlen muss als die anderen Städte im Kreis. Liegt es evtl. daran, dass das Wiegesystem sehr teuer ist? Dazu im nächsten Kapitel mehr.
Demnächst:
Kapitel 4: Verursacht das Wiegesystem höher Kosten als das Volumensystem?
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